Mischna Tora Talmud

  • Autor: Vários
  • Narrador: Vários
  • Editor: Podcast
  • Duración: 27:34:23
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Informações:

Sinopsis

Jüdische Werke auf Deutsch, gelesen und erläutert.

Episodios

  • Bawa Metzia 9.4 Muss man jäten?

    18/11/2019 Duración: 01min

    Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es nicht ausjäten will, indem er zu ihm spricht: „Was kümmert es dich, da ich dir die Pacht dafür gebe?” — so hört man nicht auf ihn, weil jener zu ihm sagen kann: „Morgen ziehst du aus dem Feld hinaus, und es bringt mir Unkraut hervor.”

  • Bawa Metzia 9.3 Brachefelder

    17/11/2019 Duración: 01min

    Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt und es brach liegen lässt, so schätzt man es, wie viel es zu tragen vermag, und er gibt jenem seinen Teil; denn so pflegte man dem Grundherrn zu verschreiben: „Wenn ich brach lasse und nicht bearbeite, so zahle ich vom Besten.”

  • Bawa Metzia 9.2 Felder, die austrocknen

    15/11/2019 Duración: 02min

    Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und es ist ein Bewässerungs-Feld oder ein Baumfeld, so darf er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden sind, ihm von der Pacht nichts abziehen. Wenn er aber zu ihm gesagt hatte: „Verpachte mir dieses Bewässerungs-Feld oder dieses Baumfeld”, so kann er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden, ihm etwas von der Pacht abziehen.

  • Bawa Metzia 9.1 Bräuche bei Landpacht

    14/11/2019 Duración: 02min

    Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, so gilt folgendes: Wo zu schneiden üblich ist, muss er schneiden; ist es üblich auszureißen, muss er ausreißen; ist es üblich, hinterher zu pflügen, so muss er hinterher pflügen; alles nach dem Landesbrauch. So wie sie das Getreide teilen, so teilen sie auch Stroh und Stoppeln; so wie sie den Wein teilen, so teilen sie auch die Reben und die Stäbe, und beide müssen die Stäbe liefern.

  • Bawa Metzia 8.9 Ein Haus bricht ein

    13/11/2019 Duración: 01min

    Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, und es stürzt ein, so ist er verpflichtet, ihm ein anderes Haus herzustellen. War es klein, darf er es nicht groß machen, war es groß, darf er es nicht klein machen. War es ein Haus, darf er nicht zwei Häuser machen; warn es zwei, darf er nicht eines machen. Er darf nicht die Anzahl der Fenster vermindern, und er darf sie auch nicht vermehren, es sei denn mit der Einwilligung beider.

  • Bawa Metzia 8.8 Miete im Schaltjahr

    12/11/2019 Duración: 02min

    Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus auf ein Jahr vermietet und das Jahr wird zum Schaltjahr gemacht, so ist es zu Gunsten des Mieters ein Schaltjahr. Hat er es ihm auf Monate vermietet und das Jahr wird ein Schaltjahr, so ist es zu Gunsten des Vermieters ein Schaltjahr. Es geschah einst in Zippori, dass einer von seinem Nächsten ein Badhaus mietete, wobei bedungen wurde: „Für zwölf Gold-Denar auf ein Jahr; für einen Gold-Denar monatlich”; da kam die Sache vor Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, und R. Josse, und sie sagten: Sie sollen den Mietzins des Schaltmonats teilen.

  • Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters

    24/07/2019 Duración: 01min

    Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist der Vermieter verpflichtet, Türen, Riegel, Schloss und jede Sache, die eine Handwerksarbeit ist, machen zu lassen; aber eine Sache, die keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen und dem Kochherd kommt.

  • Bawa Metzia 8.6 Kündigunsfristen

    23/07/2019 Duración: 03min

    Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus in der Regenzeit vermietet, so kann er ihn von Sukot bis Pessach nicht hinaussetzen. In der Sommerzeit muss man dreißig Tage zuvor aufkündigen. In großen Städten muss man sowohl in der Sommerzeit als auch in der Regenzeit zwölf Monate vorher kündigen. Kaufläden muss man sowohl in kleinen als auch in großen Städten zwölf Monate zuvor kündigen. Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Einen Bäcker- oder Färberladen muss man drei Jahre vorher kündigen.

  • Bawa Metzia 8.5 Mein Land, seine Bäume, wessen Früchte?

    16/07/2019 Duración: 04min

    Wenn jemand seine Ölbäume zu Holz verkauft und sie tragen Früchte, von denen ein Sea weniger als ein Viertel Log Öl gibt, so gehören diese dem Eigentümer der Ölbäume. Tragen sie aber Früchte, von denen ein Sea ein Viertel gibt, und es sagt der eine: „Meine Ölbäume haben es hervorgebracht”, und der andere sagt: „Mein Land hat es erzeugt”, so teilen sie. Hat ein Strom seine Ölbäume weggeschwemmt und in das Feld seines Nächsten versetzt, und es sagt der eine: „Meine Ölbäume haben die Früchte hervorgebracht”, und der andere sagt: „Mein Land hat sie erzeugt”, so teilen sie.

  • Bawa Metzia 8.4 Erwerb durch Tausch und Zweifelsfälle

    15/07/2019 Duración: 06min

    Hat jemand eine Kuh gegen einen Esel vertauscht und jene hat geboren, oder hat jemand seine Sklavin verkauft und sie hat geboren und dieser sagt: „Bevor ich verkauft habe, hat die Geburt stattgefunden”, und der Käufer sagt: „Es geschah, nachdem ich gekauft hatte”, so teilen sie. Hatte jemand zwei Knechte, einen großen und einen kleinen, oder zwei Äcker, einen großen und einen kleinern, und er hat einen verkauft; der Käufer sagt: „Ich habe den großen verkauft”, und jener sagt: „Ich weiß nicht”, so hat er den großen erworben. Sagt der Verkäufer: „Ich habe den kleinen verkauft”, und der andere sagt: „Ich weiß nicht”, so gehört ihm nur der kleine. Sagt der Eine: „Es war der große”, und der andere sagt: „Es war der kleine”, so schwöre der Verkäufer, dass er den kleinen verkauft hat. Sagt der eine: „Ich weiß nicht”, und der andere sagt ebenfalls: „Ich weiß nicht”, so teilen sie.

  • Bawa Metzia 8.3 Wann der Spediteur verantwortlich ist

    12/07/2019 Duración: 03min

    Entleiht jemand eine Kuh von seinem Nächsten, und dieser schickt sie ihm durch seinen Sohn, durch seinen Knecht oder durch seinen Boten, oder durch den Sohn, Knecht oder Boten des Entleihers, und sie stirbt, so ist er frei. Hat aber der Entleiher zu ihm gesagt: „Schicke sie mir durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten; oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten”, oder der Verleiher hat zu jenem gesagt: „Ich will sie dir schicken durch meinen Sohn, durch meinen Knecht oder durch meinen Boten, oder durch deinen Sohn, durch deinen Knecht oder durch deinen Boten”, und der Entleiher hat darauf zu ihm gesagt: „Schicke”, und er hat sie geschickt und sie sind gestorben, so ist er schuldig. Ebenso verhält es sich beim Zurücksenden.

  • Jesaja 7 Wort für Wort nach jüdischer Auslegung

    03/06/2019 Duración: 46min

    Wer ist Immanuel und wer ist seine Mutter? Vers 1 — 00:16 Vers 2 — 06:39 Vers 3 — 09:46 Vers 4 — 13:16 Vers 5 — 15:58 Vers 6 — 16:32 Vers 7 — 17:49 Vers 8 — 18:07 Vers 9 — 21:51 Vers 10-11 — 23:21 Vers 12 — 24:00 Vers 13 — 24:37 Vers 14 — 25:28 Vers 15 — 33:30 Vers 16 — 34:30 Vers 17 — 36:23 Vers 18 — 38:02 Vers 19 — 38:53 Vers 20 — 39:53 Vers 21 — 41:30 Vers 22 — 42:21 Vers 23 — 43:33 Vers 24 — 44:13 Vers 25 — 44:48 Zusammenfassung — 45:31

  • Bawa Metzia 8.2 Mieter und zugleich Entleiher

    27/05/2019 Duración: 04min

    Hat jemand eine Kuh derart entliehen, dass er sie auf einen halben Tag entliehen und auf einen halben Tag gemietet, oder auf heute entliehen und auf morgen gemietet hat, oder hat er eine Kuh gemietet und eine entliehen, und sie ist gestorben; nun sagt der Verleiher: „Die entliehene ist gestorben”, „am Tag, an dem sie entliehen war, ist sie gestorben”, „zu einem Zeitpunkt, zu dem sie entliehen war, ist sie gestorben”, der andere aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er schuldig. Sagt der Mieter: „Die gemietete ist gestorben”, „am Tag, an dem sie gemietet war, ist sie gestorben”, „zum Zeitpunkt, zu dem sie gemietet war, ist sie gestorben”, jener aber sagt: „Ich weiß nicht”, so ist er frei. Sagt der eine: „Es war die entliehene”, der andere: „die gemietete”, so soll der Mieter schwören, dass die gemietete gestorben ist. Sagt der eine: „Ich weiß nicht”, und der andere sagt ebenfalls: „Ich weiß nicht”, so teilen sie.

  • Bawa Metzia 8.1 Wann der Entleiher nicht bezahlen muss

    24/05/2019 Duración: 03min

    Wenn jemand eine Kuh entliehen und deren Eigentümer mit ihr entliehen oder deren Eigentümer mit ihr gemietet hat, oder wenn er zuerst den Eigentümer entliehen oder gemietet und nachher die Kuh entliehen hat und diese gestorben ist, so ist er frei, denn es heißt (2 Moses 22:14): „Wenn sein Herr bei ihm war, bezahlt er nicht.” Hat er aber zuerst die Kuh entliehen und nachher den Eigentümer entliehen oder gemietet, und die Kuh ist gestorben, so ist er schuldig, denn es heißt (ebd. 13): „Ist der Herr nicht bei ihm, so muss er bezahlen.”

  • Bawa Metzia 7.11 unerfüllbare Bedingungen

    23/05/2019 Duración: 04min

    Wer etwas ausbedingt, das dem in der Tora Vorgeschriebenen zuwiderläuft, dessen Bedingung ist ungültig. Jede Bedingung, der eine Handlung vorangeht, ist ungültig. Ist es einem möglich, irgend etwas am Ende zu erfüllen und man hat ihm dies anfangs als Bedingung gestellt, dann ist die Bedingung gültig.

  • Bawa Metzia 7.10 Wenn ein Tier von der Bergspitze fällt

    22/05/2019 Duración: 03min

    Ist das Vieh auf gewöhnliche Weise gestorben, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber gequält und es ist gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ist es auf steile Bergspitzen gestiegen und herabgefallen, so ist dies ein Zwangs-Unfall; hat er es aber auf steile Bergspitzen geführt und es ist herabgefallen und gestorben, so ist es kein Zwangs-Unfall. Ein unentgeltlicher Hüter kann ausbedingen, vom Schwur frei zu sein; ebenso der Entleiher, vom Bezahlen frei zu sein; und der Lohnhüter und der Mieter, sowohl vom Schwur als auch vom Bezahlen frei zu sein.

  • Bawa Metzia 7.9 Wenn Bären, Wölfe, Schlangen angreifen

    21/05/2019 Duración: 05min

    Wenn ein Wolf einbricht, so ist es kein Zwangs-Unfall, wenn zwei Wölfe einbrechen, so ist es ein Zwangs-Unfall. R. Jehuda sagt: Zur Zeit der Schickung der Wölfe ist es auch bei einem Wolf ein Zwangs-Unfall. Wenn zwei Hunde angreifen, so ist es kein Zwangs-Unfall. Jaddua, der Babylonier, sagt im Namen R. Meïrs: Kommen sie von einer Seite, so ist es kein Zwangs-Unfall; wenn von zwei Seiten, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wenn ein Räuber angreift, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wenn ein Löwe, ein Bär, ein Leopard, ein Panther oder eine Schlange schädigen, so ist es ein Zwangs-Unfall. Wann gilt dies? Wenn sie von selbst gekommen sind; hat man aber das Vieh an einen Ort geführt, wo Scharen von Gewild oder Räuber sind, so ist es kein Zwangs-Unfall.

  • Bawa Metzia 7.8 Hüter, Arbeiter, Mieter und Diebe

    20/05/2019 Duración: 04min

    Fruchthüter dürfen nach dem Landesbrauch essen, aber nicht nach dem Gesetz der Tora. Es gibt vier Hüter: ein unentgeltlicher Hüter, ein Entleiher, ein Lohnhüter und ein Mieter. Ein unentgeltlicher Hüter hat bei allen Fällen nur zu schwören; der Entleiher muss bei allen Fällen bezahlen; der Lohnhüter und der Mieter schwören, wenn das Vieh gebrochen oder gefangen worden oder gestorben ist, und bezahlen bei Verlust und Diebstahl.

  • Bawa Metzia 7.7 Wann Arbeiter nicht essen dürfen

    19/05/2019 Duración: 03min

    Mietet jemand Arbeiter, damit sie in seiner vierjährigen Pflanzung arbeiten, so dürfen sie davon nicht essen. Hat er es ihnen aber nicht kundgetan, so muss er auslösen und sie essen lassen. Sind seine Feigenkuchen zerfallen oder seine Fässer aufgegangen, so dürfen sie davon nicht essen. Hat er es ihnen aber nicht kundgetan, so muss er verzehnten und sie essen lassen.

  • Bawa Metzia 7.6 Grundrecht aufs Essen

    17/05/2019 Duración: 03min

    Man kann Geld bedingen für sich selbst, für seinen Sohn und seine Tochter, die volljährig sind, für seinen Sklaven und seine Sklavin, die volljährig sind, und für seine Frau, weil diese Verstand haben; man kann aber nicht bedingen für seinen Sohn und seine Tochter, die minderjährig sind, für seine Sklaven und seine Sklavin, die minderjährig sind, und für sein Vieh, weil diese keinen Verstand haben. משנה

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