Mischna Tora Talmud
Bawa Metzia 8.7 Pflichten des Mieters und des Vermieters
- Autor: Vários
- Narrador: Vários
- Editor: Podcast
- Duración: 0:01:34
- Mas informaciones
Informações:
Sinopsis
Wenn jemand seinem Nächsten ein Haus vermietet, so ist der Vermieter verpflichtet, Türen, Riegel, Schloss und jede Sache, die eine Handwerksarbeit ist, machen zu lassen; aber eine Sache, die keine Handwerksarbeit ist, muss der Mieter machen lassen. Der Mist gehört dem Hausherrn; dem Mieter gehört nur, was aus dem Backofen und dem Kochherd kommt.