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Bund darf Handys von asylsuchenden Personen durchsuchen

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Können asylsuchende Personen ihre Identität, Nationalität und Fluchtroute nicht beweisen, darf der Bund Handys, Laptops oder andere Geräte durchsuchen. Das Parlament hat kürzlich einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH kritisiert diese Gesetzesänderung scharf. Mediensprecherin Eliane Engeler in einem Beitrag von Nina Anliker.