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Arbeitsrecht: Was es bei befristeten Arbeitsverträgen zu beachten gilt

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Mehr Flexibilität - dies ist das Hauptargument vieler Arbeitgeber für die Befristung von Arbeitsverträgen. Bei den Mitarbeitern hingegen überwiegt die Unsicherheit, wenn sie kurzfristig beschäftigt sind. Und das oftmals über mehrere Jahre. Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland derzeit 8,5 Prozent der rund 40 Millionen Arbeitnehmer befristet abgestellt; knapp die Hälfte davon mit sachgrundloser Befristung. „Die Nutzung von Befristungen ohne Sachgrund hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen“, sagt Jens Niehl, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im neuen XING Talk. Dies hat auch die Große Koalition erkannt, und möchte die geltende Praxis durchbrechen: In Betrieben mit mehr als 75 Mitarbeitern sollen nur noch ein Anteil von maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristet sein dürfen. Wer gegen seine Befristung klagen wolle, sollte den Arbeitsvertrag gründlich prüfen: „Manchmal liegen Formfehler vor, die der Arbeitnehmer für sich nutzen kann.“ Das Video zur Folge gibt's hier: xing.com/talk