Radio 1 - Dr. Age

Wer trägt die Kosten vom Pflegeheim

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Sinopsis

Für die Pension und die Betreuung muss der Patient selbst aufkommen. Für die Pflege gibt es einen Selbstbehalt von Fr. 21.60 pro Tag, den Rest bezahlt die Krankenkasse und die Gemeinde. Wer die Pensionskosten nicht aus dem Einkommen oder dem Vermögen bezahlen kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Angehörigen müssen in der Regel nicht für den Aufenthalt aufkommen, ausser sie sind sehr vermögend. Vermögen die in Form von Liegenschaften da sind, müssen aufgelöst werden.